Skip to content
← Alle Artikel
Umzug & Einleben

Anwaltskosten in Montenegro 2026: was ein Anwalt nach dem Anwaltstarif für Klage, Verhandlung, Strafverteidigung, Scheidung, Beratung und Vertrag verlangt, Stundensatz und Mehrwertsteuer

Glatko-RedaktionChefredakteur: Rohat Kahraman
Anwaltskosten in Montenegro 2026: was ein Anwalt nach dem Anwaltstarif für Klage, Verhandlung, Strafverteidigung, Scheidung, Beratung und Vertrag verlangt, Stundensatz und Mehrwertsteuer (Glatko-Ratgeber)

Seit 1. Januar 2026 rechnen Anwälte in Montenegro nach dem neuen Tarif der Anwaltskammer Montenegros ab: Eine Klage oder Verhandlung bei einem Streitwert bis 1.000 € kostet 100 €, bei 5.001 bis 10.000 € 175 €, und eine Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht 250 € pro Schritt. Eine Strafverteidigung kostet je nach angedrohter Strafe 200 bis 1.000 € pro Hauptverhandlung, und ein Stundensatz darf, wenn Sie einen vereinbaren, nicht unter 125 € liegen. Alle Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Unten finden Sie die Gebühren nach Streitwert, für Verfahren ohne bezifferbaren Wert und für die Strafverteidigung, die Regeln für Beratung, Vertrag, Stundensatz und Zuschläge, Beispielrechnungen und wann ein Ausländer eine Vollmacht braucht.

Wonach gesucht wird

Am 25. September 2026 ergänzte Google advokatska tarifa (Anwaltstarif) um crne gore (Montenegros), crne gore 2026, cg 2026 und crne gore 2025 und auf Englisch lawyer montenegro um immigration lawyer montenegro und real estate lawyer montenegro. Laut Google Keyword Planner wurden advokatska tarifa und advokat (Anwalt) von September 2025 bis August 2026 in Montenegro auf Serbisch jeweils 100 bis 1.000 Mal im Monat gesucht, advokat podgorica 10 bis 100 Mal.

Was der neue Tarif ist

Der Tarif wurde am 12. November 2025 im Amtsblatt 132/2025 veröffentlicht, am 23. Dezember 2025 in Ausgabe 153/2025 geändert, gilt seit 1. Januar 2026 und ersetzte den Tarif von 2017. Den konsolidierten Text haben wir am 26. September 2026 von der Website der Anwaltskammer geladen und die Beträge mit den Tabellen des Tarifs abgeglichen. Wie wir Preisquellen auswählen und kennzeichnen, erklären wir auf der Seite wie wir Preise messen.

Der Tarif legt für jeden Schritt eine Gebühr fest: Schriftsatz, Verhandlung, Rechtsmittel. Anwalt und Mandant dürfen weniger vereinbaren, aber nicht unter 50% des Tarifs, oder mehr, aber nicht mehr als das Fünffache. In den Beträgen ist eine Pauschale von 25% für Nebentätigkeiten enthalten, und ein umsatzsteuerpflichtiger Anwalt schlägt die Steuer zum Mehrwertsteuersatz von 21% auf.

In der Regel wird die Gebühr nach erledigtem Schritt bezahlt, der Anwalt kann aber einen Vorschuss verlangen und muss auf Wunsch des Mandanten eine schriftliche Abrechnung mit dem Tariftext erstellen. Stellt er keine Rechnung, wird die Gebühr im Zivilverfahren mit dem Ende des Verfahrens oder der Kündigung beziehungsweise dem Widerruf der Vollmacht fällig.

Streitigkeiten nach Wert

Klage, Schriftsatz oder Verhandlung nach Streitwert
LeistungPreisHinweise
Streitwert bis 1.000 €(Schritt)€100–€100vertagte Verhandlung 50 €
Streitwert 1.001 bis 5.000 €(Schritt)€150–€150vertagte Verhandlung 75 €
Streitwert 5.001 bis 10.000 €(Schritt)€175–€175vertagte Verhandlung 87,50 €
Streitwert 10.001 bis 25.000 €(Schritt)€200–€200
Streitwert 25.001 bis 40.000 €(Schritt)€250–€250
Streitwert 40.001 bis 100.000 €(Schritt)€300–€400300 € bis 60.000 €
Streitwert 100.001 bis 500.000 €(Schritt)€500–€800100 € mehr je 100.000 €
Streitwert 500.001 bis 1.000.000 €(Schritt)€900–€1300100 € mehr je 100.000 €

Quelle: Tarif der Anwaltskammer Montenegros, Tarifnummer 5, konsolidierter Text, gelesen am 26.09.2026. Betrag pro Schritt ohne Mehrwertsteuer; bei vertagter Verhandlung die Hälfte, für Rechtsmittel das Doppelte.

Bei einem Streitwert über eine Million Euro steigt die Gebühr um 100 € je angefangene 100.000 €, ein einzelner Schritt darf aber nicht mehr als 3.500 € kosten. Bei Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bis 100 € darf das ganze Verfahren nicht mehr als 500 € kosten.

Verfahren ohne bezifferbaren Wert

Gebühr pro Schritt, wenn sich der Wert nicht beziffern lässt
LeistungPreisHinweise
Vermögensstreit, Besitzstörung, Dienstbarkeit(Schritt)€300–€300
Scheidung, Unterhalt, Kinder, Vaterschaft(Schritt)€250–€250
Mediation, Schiedsverfahren, Schiedsgericht(Schritt)€250–€250
Eintragung ins Unternehmensregister(Schritt)€400–€400und Streit um Eintragungen
Verwaltungsverfahren oder Verwaltungsstreit(Schritt)€350–€350Untätigkeit bei Informationszugang 80 €
Ordnungswidrigkeitsverfahren(Schritt)€250–€250
Arbeits-, Wohn- und Mietstreitigkeiten(Schritt)€175–€175
Verfassungsgericht(Schritt)€500–€500
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(Schritt)€1500–€1500und Gerichtshof der EU
Sonstige Verfahren(Schritt)€250–€250

Quelle: Tarif der Anwaltskammer Montenegros, Tarifnummer 6, gelesen am 26.09.2026. Betrag pro Schriftsatz oder Verhandlung ohne Mehrwertsteuer.

Strafverteidigung

Für die Verteidigung eines Angeklagten legt der Tarif die Gebühr nach der angedrohten Strafe fest: 200 € bis drei Jahre, 300 € für drei bis fünf Jahre, 400 € für fünf bis zehn, 500 € über zehn Jahre und 1.000 € für lange Freiheitsstrafe. Für eine nicht abgehaltene Verhandlung gibt es die Hälfte, für ein Rechtsmittel das Doppelte, 400 bis 2.000 €, und für jede weitere Straftat steigt die Gebühr um 50%. Der Anwalt des Geschädigten oder eines Privatklägers erhält dieselbe Gebühr, und für eine Strafanzeige oder Privatklage gibt es die Gebühr wie für eine Verteidigung.

Beratung, Vertrag, Stundensatz und Zuschläge

  • Rechtsberatung: mündlich die Hälfte, schriftlich die volle Gebühr des jeweiligen Verfahrens.
  • Verträge und andere Urkunden: eine Gebühr wie für einen Schriftsatz, je nach Art der Urkunde und Wert.
  • Stundensatz: ein vereinbarter Stundensatz darf nicht unter 125 € je angefangene Stunde liegen, und dauert ein Schritt länger als eine Stunde, kommen für jede weitere Stunde 25% der Gebühr hinzu.
  • Nacht, Wochenende und Feiertag: die Gebühr steigt um 100%, nachts am Wochenende oder Feiertag um 200%.
  • Arbeit außerhalb der Kanzlei: mehr als 10 km entfernt 20 € je Stunde Abwesenheit, höchstens acht Stunden am Tag, und für eine Reise von mindestens 30 km ein Tagegeld von 35 € und für das eigene Auto 30% des Preises eines Liters Benzin je Kilometer.

Für jede weitere Person, die der Anwalt vertritt, steigt die Gebühr um 50%, höchstens aber bis zum Fünffachen.

Beispielrechnungen

Eine Klage über eine Forderung von 3.000 € mit zwei abgehaltenen Verhandlungen kostet 150 € für die Klage und je 150 € pro Verhandlung, zusammen 450 €, mit Mehrwertsteuer 544,50 €. Eine Scheidung mit Antrag und einer Verhandlung kostet 500 €, mit Mehrwertsteuer 605 €. Eine mündliche Beratung in einem Vermögensstreit kostet die Hälfte von 300 €, also 150 € ohne Mehrwertsteuer. Zum Vergleich erklären wir Notargebühren für Kaufverträge und Beglaubigungen in unserem Ratgeber zum Notartarif, und Preise für andere Leistungen finden Sie in unserer Preisübersicht.

Wann ein Ausländer Anwalt und Vollmacht braucht

Ein Ausländer, der aus dem Ausland eine Immobilie kauft oder verkauft, tut das oft über einen Bevollmächtigten, und wie die Vollmacht beglaubigt und apostilliert wird, erklärt Fijaka in ihrem Ratgeber zur Vollmacht aus dem Ausland. Was ein Anwalt für Ausländer tut, vom Aufenthalt bis zum Immobilienkauf, beschreibt RoNa Legal in ihrem Ratgeber zum Anwalt in Montenegro. Nach dem Tarif darf der Anwalt einem ausländischen Mandanten auch nach dem Tarif von dessen Herkunftsland abrechnen.

Glatko und Rechtsdienstleistungen

Glatko vermittelt keine Anwälte: Auf der Plattform finden Sie Handwerker, Reinigung, Umzüge und andere Leistungen für Haus und Familie. Wenn Sie eine dieser Leistungen anbieten, ist die Registrierung als Profi auf Glatko kostenlos und provisionsfrei.

Was wir nicht gemessen haben

Wir wissen nicht, wie oft Anwälte in der Praxis unter oder über dem Tarif abrechnen, und haben keine Pauschalangebote von Kanzleien erfasst. Gerichtsgebühren, Gutachter- und Übersetzungskosten zahlen Sie gesondert. Dies ist ein Überblick über den Tarif, keine Rechtsberatung für Ihren Fall.

Häufige Fragen

Nach dem Tarif ab 1. Januar 2026 kostet eine Klage oder Verhandlung von 100 € bei einem Streitwert bis 1.000 € bis 1.300 € bei einem Streitwert bis zu einer Million Euro, eine Scheidung 250 € pro Schritt, ohne Mehrwertsteuer.