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Einstellung & Beschäftigung

Personal einstellen in Montenegro: Arbeitserlaubnis, Arbeitsvertrag und Anmeldung

Glatko Editorial
Editorial Team
Hiring staff in Montenegro as a service business: work permit, employment contract, registration

Wer in Montenegro legal Personal beschäftigen will, braucht zuerst ein angemeldetes Unternehmen (preduzetnik oder DOO) und eine PIB-Nummer; eine nicht registrierte Privatperson (fizičko lice) darf niemanden anmelden. Für eine ausländische Arbeitskraft beantragt der Arbeitgeber im Namen des Beschäftigten die kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (jedinstvena dozvola), noch vor Arbeitsbeginn wird ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen, und die Arbeitskraft wird über das JPR-Formular bei der Steuerverwaltung angemeldet sowie den Fonds für Renten- (PIO) und Krankenversicherung gemeldet.

Reinigungsfirmen, Umzugstrupps, Handwerker für Renovierungen, Airbnb-Übergabeteams – kleine Dienstleistungsbetriebe stoßen mit dem Wachstum alle auf dieselbe Schwelle: die erste Mitarbeiterin oder den ersten Mitarbeiter einzustellen. Oft ist das eine ausländische Kraft aus Serbien, Bosnien oder der Türkei. Im Folgenden gehe ich den Ablauf Schritt für Schritt aus Sicht des Arbeitgebers durch. Weil sich Beträge und Gebühren häufig ändern, habe ich an den entscheidenden Stellen den Hinweis „mit Anwalt/Steuerberater prüfen“ gesetzt; dies ist ein informativer Beitrag und keine Rechtsberatung.

Zuerst Arbeitgeber werden: preduzetnik oder DOO?

Bevor Sie überhaupt jemanden einstellen, gibt es nur eine Sache zu klären: die Anmeldung des eigenen Unternehmens. In Montenegro darf die Anmeldung einer Arbeitskraft (prijava) nur ein bei der Steuerverwaltung registrierter Wirtschaftsträger mit PIB vornehmen. Selbst wenn Sie bereits Aufträge abrechnen, können Sie als nicht registrierte Privatperson niemanden offiziell als Beschäftigten führen.

Es gibt zwei Hauptwege. Der preduzetnik ist das Einzelunternehmen; die Gründung ist einfacher und schneller, und für kleine Dienstleistungsteams ist er meist die erste Wahl. Die DOO ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung; ihr Mindeststammkapital wird mit 1 EUR angegeben, und sie kann bis zu 30 Gesellschafter haben (da sich dieses Detail häufig ändert, lohnt sich die Prüfung anhand des Zakon o privrednim društvima oder mit einem Anwalt). Für welche Form Sie sich auch entscheiden: Erst wenn die Anmeldung abgeschlossen und die PIB erteilt ist, erlangen Sie den Status eines legalen Arbeitgebers – und erst dann dürfen Sie eine Arbeitskraft anmelden.

Ein Blick auf die Tabelle der Glatko-Plattform zeigt, wie verbreitet diese Schwelle ist: Stand 15. Juli 2026 sind auf der Plattform 41 verifizierte Dienstleister gelistet, 16 davon sprechen Türkisch, bei einer medianen Berufserfahrung von 10 Jahren. Genau diese Betriebe stehen vor der Frage, die erste Kraft – oder die erste ausländische Kraft – einzustellen. (Es handelt sich um Daten der Glatko-Plattform, nicht um eine Statistik zum montenegrinischen Markt insgesamt.)

Die einheitliche Erlaubnis für ausländische Arbeitskräfte: jedinstvena dozvola

Montenegro fasst Aufenthalt und Arbeit für Drittstaatsangehörige in einer einzigen Erlaubnis zusammen: der jedinstvena dozvola za privremeni boravak i rad. Wenn Sie eine Kraft aus Serbien, Bosnien oder der Türkei holen, läuft das Verfahren über diese Erlaubnis. Das Modell orientiert sich an der EU-Richtlinie über die kombinierte Erlaubnis (2011/98/EU); da Montenegro zwar EU-Beitrittskandidat, aber noch kein Mitglied ist, bleibt zugleich das Quotenregime (kvota) in Kraft.

Den Antrag stellt der Arbeitgeber im Namen der Arbeitskraft. Bei der zuständigen regionalen Stelle des MUP (Innenministerium) wird eine Akte angelegt; ganz oben auf der Liste der Pflichtanlagen steht das schriftliche Stellenangebot des Arbeitgebers (pisana ponuda poslodavca). Ausgestellt wird die Erlaubnis vom MUP, während das Zavod za zapošljavanje eine Stellungnahme abgibt und im Quotenverfahren eine Rolle spielt.

Die Gebühren sind überschaubar: Erlaubnisgebühr 60 EUR, Erlaubnisformular (obrazac) 5 EUR und Antrag (zahtjev) 2 EUR, zusammen also rund 67 EUR. Die Entscheidungsfrist beträgt 15 Tage; im Fall einer Ablehnung kann innerhalb von 8 Tagen Beschwerde eingelegt werden. Kein Dokument darf älter als 6 Monate sein. Eine typische Dokumentenliste umfasst:

  • Ein gültiges Reisedokument (mindestens 3 Monate über die Erlaubnisdauer hinaus gültig)
  • Nachweis einer Krankenversicherung und ausreichender Existenzmittel
  • Nachweis über gesicherte Unterkunft (dokaz o obezbijeđenom smještaju)
  • Führungszeugnis und ein ärztliches Attest einer Gesundheitseinrichtung in Montenegro
  • Nostrifizierung des Diploms bei qualifizierten Tätigkeiten
  • Nachweis der Unternehmensregistrierung des Arbeitgebers und das schriftliche Stellenangebot

Der Unterkunftsnachweis ist der Punkt, an dem die meisten Arbeitgeber ins Straucheln geraten; für die ausländische Kraft muss ein Mietvertrag oder eine geeignete Wohnung organisiert werden. An dieser Stelle können Sie sich in der Immobilienkategorie von Fijaka Mietangebote ansehen und so beginnen, die Unterbringung Ihrer Arbeitskraft zu belegen.

Quote und die Logik des Arbeitsmarkts

Die jährliche Zahl der an Ausländer zu erteilenden Erlaubnisse („kvota“) wird gemäß dem Zakon o strancima von der Regierung nach Maßgabe der Migrationspolitik und der Arbeitsmarktlage bis spätestens 30. November festgelegt. Laut dem Beschluss der 108. Regierungssitzung beträgt die Gesamtquote für 2026 28.988 Erlaubnisse; davon entfallen 21.668 auf die allgemeine Ausländerbeschäftigung und 2.320 auf die Saisonbeschäftigung, während ein Kontingent von 5.000 als Reserve zurückgehalten wird, die das Ministerium je nach Arbeitskräftebedarf verteilen kann. Die meisten Erlaubnisse gehen an die Sektoren Beherbergung und Gastronomie (6.150), Bau (6.000) und sonstige Dienstleistungen (5.268).

Maßgebliches Kriterium bei der Festlegung der Quote ist die Wahrscheinlichkeit, dass die offene Stelle mit montenegrinischen Staatsangehörigen besetzt werden kann; im Hintergrund wirkt also die Logik eines Arbeitsmarkttests (test tržišta rada). Da sich der Schritt „zuerst lokal ausschreiben“ in der aktuellen Praxis je nach Sektor unterschiedlich gestalten kann, ist es ratsam, die konkrete Pflicht für Ihren eigenen Betrieb anhand des geltenden Pravilnik oder mit einem Anwalt zu klären.

Weil das Erlaubnis- und Einstellungsverfahren dokumentenintensiv und fristgebunden ist, suchen Betriebe, die ihre erste ausländische Kraft einstellen, oft professionelle Unterstützung. Bei komplexen Akten spart es Zeit, das Verfahren mithilfe der Rechtsberatung von RoNa zu Arbeitserlaubnis und Rekrutierung mit einem Anwalt abzuwickeln – gerade bei Punkten wie Nostrifizierung und Quotenkalender.

Der Arbeitsvertrag: ugovor o radu

In Montenegro ist das Rückgrat des Arbeitsverhältnisses der schriftliche Vertrag. Nach dem Zakon o radu muss der Arbeitsvertrag (ugovor o radu) vor Arbeitsbeginn und schriftlich geschlossen werden (Art. 30/1). Fehlt ein schriftlicher Vertrag, gilt die Arbeitskraft ab dem Tag des Arbeitsbeginns als in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehend (Art. 30/2) – eine starke, gegen den Arbeitgeber wirkende Vermutung. Den Vertrag aufzuschieben, kann Sie also mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis dastehen lassen.

Die Probezeit (probni rad) beträgt höchstens 6 Monate (Art. 34/2). Dauer und Bewertungsmethode werden im Vertrag festgelegt; während der Probezeit hat die Arbeitskraft alle Rechte und Pflichten, und wenn der Arbeitgeber bis zum Ablauf keine „nicht bestanden“-Entscheidung getroffen hat, gilt die Probezeit als bestanden.

Beim Entgelt ist auf die Untergrenze zu achten. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der Mindestlohn zweistufig: 600 EUR für Qualifikationen bis Stufe V und 800 EUR ab Stufe VI (Rechtsgrundlage: Sl. list CG br. 086/24). Diese Beträge werden in der Regel als Nettobetrag (neto) angegeben; welchen Netto-/Bruttowert Sie in Ihrer Lohnabrechnung genau ansetzen, klären Sie besser mit dem Steuerberater. Für die untere Stufe, die bei Reinigungs- und Transportarbeiten typisch ist, ist es ein vernünftiger Ausgangspunkt, mit 600 EUR zu rechnen.

Die Arbeitskraft anmelden: JPR, Steuer und Beiträge

Nach Unterzeichnung des Vertrags müssen Sie die Arbeitskraft bei der Steuerverwaltung anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das JPR-Formular (Jedinstvena prijava), und dieses eine Formular bewirkt zugleich die Anmeldung sowohl beim PIO-Fonds (Rente) als auch bei der Krankenversicherung. Zuständige Behörde ist die Uprava prihoda i carina (früher Poreska uprava).

Die Lohnnebenkosten haben sich mit den Reformen „Evropa sad“ deutlich verringert. Seit Oktober 2024 werden auf Arbeitnehmerseite 10 % PIO und 0,5 % Arbeitslosenversicherung einbehalten; der Krankenversicherungsbeitrag ist auf Lohnbasis vollständig entfallen. Auch der PIO-Beitrag auf Arbeitgeberseite ist abgeschafft (früher 5,5 %). Alte Blog-Tabellen mit den hohen Sätzen vor der Reform sind inzwischen irreführend. Da der aktuelle Stand kleinerer, auf Arbeitgeberseite möglicherweise verbleibender Posten (z. B. Beiträge vom Typ fond rada) in den Quellen uneinheitlich ist, holen Sie sich vor dem Finalisieren der Lohnabrechnung die genaue Zahl beim Steuerberater.

Die Lohnsteuer (porez na dohodak) ist progressiv: Die ersten 700 EUR sind steuerfrei (lični odbitak), von 700–1.000 EUR gelten 9 %, über 1.000 EUR 15 %. Auf den Steuerbetrag wird zusätzlich ein kommunaler Zuschlag (prirez) erhoben; dieser Satz liegt in den meisten Gemeinden bei 13 %, in Podgorica und Cetinje bei 15 %. Bei einer Kraft auf Mindestlohnniveau bleibt die Lohnsteuerlast dank der Freigrenze begrenzt, doch bei der Berechnung der Nettokosten sollten Sie prirez und Beiträge zusammen betrachten.

Saisonarbeit und regionale Nuancen

Für Betriebe, die von der Tourismussaison abhängen, ist die Saisonbeschäftigung ein eigenes Kapitel. Von der Quote 2026 sind 2.320 Erlaubnisse der Saisonarbeit vorbehalten, und im Gespräch ist das Modell des „stalni sezonac“ (dauerhaft beschäftigter Saisonarbeiter); Ziel ist es, die soziale Absicherung auch außerhalb der Saison durchgängig zu erhalten. Für Airbnb-Übergabeteams und Reinigungsfirmen mit sommerlichen Auslastungsspitzen ist dieses Modell unmittelbar relevant.

Dass Staatsangehörige aus Serbien, Bosnien und der Türkei bei kurzer Einreise von der Visumpflicht befreit sind, ist eine andere Frage; zum Arbeiten sind weiterhin die einheitliche Erlaubnis und die Quote erforderlich. Nehmen Sie Behauptungen über länderspezifische Sonderregelungen nicht ungeprüft hin, sondern lassen Sie den aktuellen Stand bestätigen.

Schwarzarbeit (rad na crno) und Strafen

In Montenegro liegt die Verantwortung von Anfang bis Ende beim Arbeitgeber. Keinen schriftlichen Vertrag zu schließen oder die Arbeitskraft nicht zur Versicherung anzumelden, zieht nach dem Zakon o radu ein Bußgeld nach sich; der in der Presse genannte Rahmen spricht von Strafen bis zu 10.000 EUR für juristische Personen (da Untergrenzen und der genaue Wortlaut der Artikel je nach Quelle variieren, lesen Sie dies nicht als exakte Zahl, sondern als Anhaltspunkt für die Obergrenze; vor jedem Schritt mit einem Anwalt prüfen). Die Strafe fällt typischerweise pro Arbeitskraft gesondert an.

Die schwarz beschäftigte Arbeitskraft wird nicht bestraft; im Gegenteil kann sie ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen, und mangels schriftlichem Vertrag greift zu ihren Gunsten die Vermutung eines „unbefristeten Arbeitsverhältnisses“. Das Kontrollorgan inspekcija rada stellt die Ordnungswidrigkeitshaftung des Arbeitgebers fest. Kurz gesagt: Die Abkürzung „jemanden für die Saison ohne Versicherung arbeiten lassen“ bringt Bußgeld und das Risiko eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zugleich mit sich.

Häufig gestellte Fragen

Nein. In Montenegro darf die Anmeldung einer Arbeitskraft nur ein bei der Steuerverwaltung registrierter Wirtschaftsträger mit PIB (preduzetnik oder DOO) vornehmen. Eine nicht registrierte Privatperson (fizičko lice) kann keine Beschäftigten anmelden. Zuerst melden Sie Ihr Unternehmen an und erhalten die PIB, und erst danach werden Sie zum legalen Arbeitgeber.